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STEADY Translations - ALLE SPRACHEN FUR IHREN GESCHAFTSVERKEHR!
 

. Die erfahrenen Mitarbeiter der "STEADY Translations" sind imstande, Sie über die Anforderungen unterschiedlicher Institutionen in Bezug auf das notwendige Format und die Komplettierung verschiedenartiger, zu legalisierenden Urkunden beraten sowie Sie über die Notwendigkeit einer solchen Urkundenlegalisierung informieren.
 

Die Legalisation von Dokumenten wird von der Konsularabteilung des Außenministeriums nach vorgenommener Urkundenbeglaubigung durch das übergeordnete Organ der Ausstellungsinstitution ausgeführt. "STEADY Translations" erbringt kompetente Beratungsdienstleistungen bezüglich der Notwendigkeit von der Urkundenlegalisierung, der Institutionen, welche diese zu legalisieren haben sowie bezüglich der Vornahme der Beglaubigungen und Legalisierung kraft Vertragsabschlusses mit Außenministerium. Eine Legalisierung bedeutet die legale Urkundenausgabe seitens der Institutionen des Ausstellungslandes, damit diese von den Institutionen des Aufnahmelandes legal und amtlich anerkannt wird.

check "STEADY Translations" hat einen Vertrag mit dem Außenministerium abgeschlossen, auf dessen Grundlage es die Legalisierung von Schriftstücken und Urkunden bei allen bulgarischen Institutionen und ausländischen, sich im Inland befindlichen Botschaften, bestellt.

 

Die APOSTILLE ist ein nachträglicher Stempel, womit die Urkundengesetzmäßigkeit bestätigt wird. Die Urkunde der Ausstellungsinstitution im Ausstellungsland wird mit diesem Nachtrag versehen. Die Apostille wird in Bulgarien entweder vom Außenministerium angebracht oder bei Urkunden, welche von den Justizbehörden ausgestellt sind, führt dies das Justizministerium aus.

Manchmal ist nur eine "amtliche Übersetzung" erforderlich, Urkundenlegalisation ist nicht obligatorisch, d. h. Vornahme einer Übersetzung und Anbringung der Übersetzung auf die beim Außenministerium amtlich registrierte Form, Unterzeichnung der Urkunde vom beeidigten Übersetzer und Firmenstempelanbringung. Dadurch wird die Richtigkeit der vorgenommenen Übersetzung garantiert, jedoch nicht die Echtheit des Originalinhalts der angefertigten Urkunde bestätigt.